Gründer-IP wurde nie auf die Gesellschaft übertragen
Die Gründung allein dokumentiert keine Übertragung von bestehendem Code, Designs, Erfindungen oder Anmeldungen.
IP-Zuordnung für Schweizer Startups
Identifizieren Sie, wer Code, Marke, Designs, Datenbestände und Erfindungen geschaffen hat, und dokumentieren Sie, welche Rechte die Gesellschaft besitzt, lizenziert nutzt oder noch erwerben muss.
Die Gründung allein dokumentiert keine Übertragung von bestehendem Code, Designs, Erfindungen oder Anmeldungen.
Die Bezahlung von Entwicklungsarbeit beantwortet nicht automatisch, welche Rechte wann übertragen werden oder lizenziert bleiben.
Das Ergebnis hängt von Rechtsart, arbeitsvertraglichen Aufgaben, Vertrag und Entstehungssituation ab.
Marken-, Patent- oder Designregister können einen Gründer nennen, während die Gesellschaft das Asset als eigenes darstellt.
Eine entscheidungsfähige Eigentumskarte, ein Bereinigungspaket und ein wiederholbarer Vertragsprozess für künftige Beitragende.
Eine Zuordnung nach Schöpfer und Asset für Gründer, Mitarbeitende, Contractors, Agenturen, Partner und frühere Arbeitgeber.
Gezielte Abtretungen, Bestätigungen, Lizenzen und Zustimmungen passend zu Asset und Beziehung.
Prüfung relevanter Marken-, Patent-, Design-, Domain- und Anmeldeinhaber gegen Gesellschaftsunterlagen.
Gründer-, Arbeits- und Contractor-Klauseln plus Nachweisprozess für Ein- und Austritte.
Die richtige Lösung hängt davon ab, was das Asset ist, wer es wann und in welcher Beziehung geschaffen hat.
Geeignet, wenn
Die Gesellschaft Inhaberin eines bestehenden übertragbaren Rechts werden soll.
Zu prüfen
Schriftform, Umfang, Gebiet, künftige Rechte, Gegenleistung, Persönlichkeitsrechte und Registeränderungen.
Geeignet, wenn
Eigentum anderswo bleibt, die Gesellschaft aber definierte Rechte für Entwicklung, Vertrieb oder Unterlizenzierung braucht.
Zu prüfen
Exklusivität, Bereich, Gebiet, Dauer, Verbesserungen, Beendigung, Kontrollwechsel und Investorenerwartungen.
Geeignet, wenn
Künftige Arbeitsergebnisse einem verlässlichen Rechte- und Nachweisprozess folgen sollen.
Zu prüfen
Rollenspezifische Pflichten, Background-IP, Open Source, Subunternehmer, Abnahme, Vertraulichkeit und Austrittsbestätigung.
Schweizer Regeln schützen gewisse Schöpfungen automatisch oder ordnen bestimmte Arbeitnehmerrechte zu. Startups brauchen dennoch Nachweise und eine asset-spezifische Prüfung.
Diligence-fähige IP = identifiziertes Asset + identifizierter Schöpfer + Rechtsgrund + schriftlicher Nachweis + passende Register
Quellcode kann automatisch urheberrechtlich geschützt sein; Eigentum hängt dennoch von Urheberschaft, Arbeitsrecht und Verträgen ab.
In Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten geschaffene Erfindungen und Designs können nach Schweizer Recht dem Arbeitgeber gehören; andere Fälle brauchen genauere Prüfung.
Eine ausdrückliche Übertragung oder Lizenz sollte gelieferte Assets und jede Subunternehmerkette abdecken.
Ein Handelsregister-Firmenname ist nicht automatisch eine eingetragene Marke; Eigentum und Anmeldestrategie sind separat zu prüfen.
Illustratives Startup-Szenario
Investoren fragen nicht nur, ob die Gesellschaft das Produkt nutzt. Sie fragen, ob sie die nötigen Rechte zur weiteren Nutzung, Änderung und Vermarktung belegen kann.
Beginnen Sie mit Nachweisen statt Annahmen.
Code, Modelle, Datensätze, Designs, Inhalte, Erfindungen, Marken, Domains und Geschäftsgeheimnisse erfassen.
Jedes wesentliche Asset mit Gründern, Mitarbeitenden, Contractors, Agenturen und Partnern verknüpfen.
Arbeits-, Contractor-, Hochschul-, Lizenz-, Förder- und Vorgründungsvereinbarungen sammeln.
Open Source, APIs, Stock-Assets, Kundenmaterial und Background-Technologie dokumentieren.
Anmelder und Inhaber von Marken, Patenten, Designs und Domains prüfen.
Verträge, Freigaben, Repository-Nachweise und Austrittsbestätigungen standardisieren.
Wesentliche Produktassets, Schöpfer, Verträge und Register abbilden.
Lücken nach Finanzierungs- und Betriebsrisiko priorisieren und gezielte Übertragungen, Lizenzen oder Bestätigungen erstellen.
Vorlagen und Nachweiskontrollen für künftige Mitarbeitende und Lieferanten etablieren.
Nicht allein wegen der Gründung. Vorgründungsassets sollten identifiziert und passend zum beabsichtigten Eigentum übertragen oder lizenziert werden.
Die Zahlung allein ist keine verlässliche Eigentumsgrundlage. Der Vertrag sollte regeln, welche Rechte wann, für welche Nutzungen und unter welcher Behandlung von Background-Material übertragen oder lizenziert werden.
Quellcode kann automatisch urheberrechtlich geschützt sein. Ideen und Algorithmen als solche sind nicht gleich geschützt; das Eigentum am geschützten Code muss dennoch geklärt werden.
Firmenname und Marke sind unterschiedlich. Der Handelsregistereintrag schafft nicht automatisch eingetragenen Markenschutz für Produkte oder Dienstleistungen.
Vorgründungsrechte und Verpflichtungen kohärent in die Gesellschaft überführen.
Leitfaden lesen →Gründerpflichten, Austritte und Übertragungsregeln mit dem Eigentumssystem abstimmen.
Leitfaden lesen →Hinweis: Allgemeine Informationen. IP-Eigentum und Schutz hängen von Asset, Schöpfer, Beziehung, Vertrag, Rechtsordnung, Register und tatsächlicher Entwicklungsgeschichte ab.
Bringen Sie Verträge mit Beitragenden, Repository-Historie und relevante Register mit. Fehr Legal identifiziert wesentliche Lücken und den kürzesten belastbaren Bereinigungsweg.
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