IP-Zuordnung für Schweizer Startups

Klären Sie die IP-Kette der Gesellschaftvor der Due Diligence.

Identifizieren Sie, wer Code, Marke, Designs, Datenbestände und Erfindungen geschaffen hat, und dokumentieren Sie, welche Rechte die Gesellschaft besitzt, lizenziert nutzt oder noch erwerben muss.

Fehr Legal verbindet Gründer-, Arbeits-, Contractor- und Vorgründungsvereinbarungen mit dem Produkt, das Investoren tatsächlich prüfen.

Wann dieses Mandat sinnvoll ist

  • Gründer haben das Produkt vor Entstehung der Gesellschaft entwickelt.
  • Mitarbeitende, Freelancer, Agenturen oder Hochschulpartner haben Kernbestandteile beigetragen.
  • Open-Source- oder Drittkomponenten sind für das Produkt wesentlich.
  • Finanzierung, Verkauf oder kommerzielle Partnerschaft wird die Eigentumskette prüfen.

Nutzung ist nicht dasselbe wie Eigentum

Gründer-IP wurde nie auf die Gesellschaft übertragen

Die Gründung allein dokumentiert keine Übertragung von bestehendem Code, Designs, Erfindungen oder Anmeldungen.

Contractor-Verträge beschreiben Leistungen statt Rechte

Die Bezahlung von Entwicklungsarbeit beantwortet nicht automatisch, welche Rechte wann übertragen werden oder lizenziert bleiben.

Regeln für Mitarbeitende werden als universell behandelt

Das Ergebnis hängt von Rechtsart, arbeitsvertraglichen Aufgaben, Vertrag und Entstehungssituation ab.

Register und Produktrealität weichen voneinander ab

Marken-, Patent- oder Designregister können einen Gründer nennen, während die Gesellschaft das Asset als eigenes darstellt.

Was die IP-Arbeit liefert

Eine entscheidungsfähige Eigentumskarte, ein Bereinigungspaket und ein wiederholbarer Vertragsprozess für künftige Beitragende.

01

Inventar der IP-Kette

Eine Zuordnung nach Schöpfer und Asset für Gründer, Mitarbeitende, Contractors, Agenturen, Partner und frühere Arbeitgeber.

02

Übertragungs- und Lizenzpaket

Gezielte Abtretungen, Bestätigungen, Lizenzen und Zustimmungen passend zu Asset und Beziehung.

03

Registerabgleich

Prüfung relevanter Marken-, Patent-, Design-, Domain- und Anmeldeinhaber gegen Gesellschaftsunterlagen.

04

Vorlagen für die Zukunft

Gründer-, Arbeits- und Contractor-Klauseln plus Nachweisprozess für Ein- und Austritte.

Klassifizieren Sie jedes Asset vor der Dokumentwahl

Die richtige Lösung hängt davon ab, was das Asset ist, wer es wann und in welcher Beziehung geschaffen hat.

01

Übertragung

Geeignet, wenn

Die Gesellschaft Inhaberin eines bestehenden übertragbaren Rechts werden soll.

Zu prüfen

Schriftform, Umfang, Gebiet, künftige Rechte, Gegenleistung, Persönlichkeitsrechte und Registeränderungen.

02

Exklusive oder begrenzte Lizenz

Geeignet, wenn

Eigentum anderswo bleibt, die Gesellschaft aber definierte Rechte für Entwicklung, Vertrieb oder Unterlizenzierung braucht.

Zu prüfen

Exklusivität, Bereich, Gebiet, Dauer, Verbesserungen, Beendigung, Kontrollwechsel und Investorenerwartungen.

03

Arbeits- oder Contractor-Rahmen

Geeignet, wenn

Künftige Arbeitsergebnisse einem verlässlichen Rechte- und Nachweisprozess folgen sollen.

Zu prüfen

Rollenspezifische Pflichten, Background-IP, Open Source, Subunternehmer, Abnahme, Vertraulichkeit und Austrittsbestätigung.

Automatische Rechte von vertraglicher Bereinigung trennen

Schweizer Regeln schützen gewisse Schöpfungen automatisch oder ordnen bestimmte Arbeitnehmerrechte zu. Startups brauchen dennoch Nachweise und eine asset-spezifische Prüfung.

Diligence-fähige IP = identifiziertes Asset + identifizierter Schöpfer + Rechtsgrund + schriftlicher Nachweis + passende Register

Software

Quellcode kann automatisch urheberrechtlich geschützt sein; Eigentum hängt dennoch von Urheberschaft, Arbeitsrecht und Verträgen ab.

Arbeitnehmererfindungen und Designs

In Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten geschaffene Erfindungen und Designs können nach Schweizer Recht dem Arbeitgeber gehören; andere Fälle brauchen genauere Prüfung.

Contractors und Agenturen

Eine ausdrückliche Übertragung oder Lizenz sollte gelieferte Assets und jede Subunternehmerkette abdecken.

Marken und Register

Ein Handelsregister-Firmenname ist nicht automatisch eine eingetragene Marke; Eigentum und Anmeldestrategie sind separat zu prüfen.

Illustratives Startup-Szenario

Das Produkt funktioniert, aber die Gesellschaft kann ihr Code-Eigentum nicht belegen

Ausgangslage
Ein Gründer, ein Freelancer im Ausland und ein ehemaliger Hochschulpartner entwickelten das erste Produkt vor der Gründung.
Auswirkung
In der Seed-Due-Diligence nennen die Verträge weder Repository noch Background-Tools oder übertragene Rechte; die Markenanmeldung läuft auf den Gründer.
Vorgehen
Beitragende und Assets abbilden, Rechtsgrund prüfen, gezielte Übertragungen oder Lizenzen einholen und Register mit den Gesellschaftsunterlagen abstimmen.
Investoren fragen nicht nur, ob die Gesellschaft das Produkt nutzt. Sie fragen, ob sie die nötigen Rechte zur weiteren Nutzung, Änderung und Vermarktung belegen kann.

Checkliste zur IP-Kette

Beginnen Sie mit Nachweisen statt Annahmen.

  1. 01

    Asset-Liste

    Code, Modelle, Datensätze, Designs, Inhalte, Erfindungen, Marken, Domains und Geschäftsgeheimnisse erfassen.

  2. 02

    Schöpferkarte

    Jedes wesentliche Asset mit Gründern, Mitarbeitenden, Contractors, Agenturen und Partnern verknüpfen.

  3. 03

    Quelldokumente

    Arbeits-, Contractor-, Hochschul-, Lizenz-, Förder- und Vorgründungsvereinbarungen sammeln.

  4. 04

    Drittinputs

    Open Source, APIs, Stock-Assets, Kundenmaterial und Background-Technologie dokumentieren.

  5. 05

    Register

    Anmelder und Inhaber von Marken, Patenten, Designs und Domains prüfen.

  6. 06

    Zukunftsprozess

    Verträge, Freigaben, Repository-Nachweise und Austrittsbestätigungen standardisieren.

So funktioniert das Mandat

01

Nachverfolgen

Wesentliche Produktassets, Schöpfer, Verträge und Register abbilden.

02

Bereinigen

Lücken nach Finanzierungs- und Betriebsrisiko priorisieren und gezielte Übertragungen, Lizenzen oder Bestätigungen erstellen.

03

Sichern

Vorlagen und Nachweiskontrollen für künftige Mitarbeitende und Lieferanten etablieren.

FAQ zur IP-Zuordnung

Gehört der Gesellschaft alles, was ein Gründer geschaffen hat?

Nicht allein wegen der Gründung. Vorgründungsassets sollten identifiziert und passend zum beabsichtigten Eigentum übertragen oder lizenziert werden.

Erhalten wir durch Bezahlung eines Contractors die IP?

Die Zahlung allein ist keine verlässliche Eigentumsgrundlage. Der Vertrag sollte regeln, welche Rechte wann, für welche Nutzungen und unter welcher Behandlung von Background-Material übertragen oder lizenziert werden.

Ist Software in der Schweiz geschützt?

Quellcode kann automatisch urheberrechtlich geschützt sein. Ideen und Algorithmen als solche sind nicht gleich geschützt; das Eigentum am geschützten Code muss dennoch geklärt werden.

Schützt der Handelsregistername unsere Marke?

Firmenname und Marke sind unterschiedlich. Der Handelsregistereintrag schafft nicht automatisch eingetragenen Markenschutz für Produkte oder Dienstleistungen.

Verwandte Gesellschaftsarbeiten

Hinweis: Allgemeine Informationen. IP-Eigentum und Schutz hängen von Asset, Schöpfer, Beziehung, Vertrag, Rechtsordnung, Register und tatsächlicher Entwicklungsgeschichte ab.

Klären Sie die Eigentumskette, bevor sie zum Closing-Thema wird

Bringen Sie Verträge mit Beitragenden, Repository-Historie und relevante Register mit. Fehr Legal identifiziert wesentliche Lücken und den kürzesten belastbaren Bereinigungsweg.

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