Das Geschäft beginnt vor der Gesellschaft
Gemeinsam tätige Gründer können bereits als einfache Gesellschaft handeln, Vermögenswerte persönlich halten und Verpflichtungen ausserhalb der künftigen Gesellschaft eingehen.
Schweizer Startup-Gründung
Verbinden Sie Gründerbeteiligung, IP, Governance und Rechtsform zu einem kohärenten Setup, damit aus dem entstehenden Geschäft eine Gesellschaft wird, die operieren, einstellen und wachsen kann.
Gemeinsam tätige Gründer können bereits als einfache Gesellschaft handeln, Vermögenswerte persönlich halten und Verpflichtungen ausserhalb der künftigen Gesellschaft eingehen.
AG und GmbH unterscheiden sich bei Kapital, Sichtbarkeit der Gesellschafter, Übertragungen und Eignung für spätere Finanzierungen.
Beteiligungen, Vesting, Leaver-Folgen und die Übertragung bestehender Arbeit sollten geklärt sein, bevor Personen oder Umstände wechseln.
Eine Standardplattform kann den Ablauf koordinieren. Sie entscheidet nicht, welche Eigentums-, Governance- und Gründerregeln zur geplanten Gesellschaft passen.
Ein vollständiges Gründungspaket rund um Eigentum und Kontrolle, mit klarem Vollzugsweg vom Gründerentscheid bis zum Handelsregistereintrag.
Eine begründete Wahl zwischen AG und GmbH anhand von Finanzierungsplan, Aktionariat, Governance und erwarteten Transaktionen.
Anfangsallokation, Vesting oder Reverse Vesting, Leaver-Regeln und ein belastbarer Start-Cap-Table.
Statuten, Gründungsurkunde, Organisationsreglement, Organe, Zeichnungsrechte und erforderliche Erklärungen.
Ablauf und Koordination mit Kapitaleinzahlungskonto, Notariat und kantonalem Handelsregister.
Der richtige Ausgangspunkt hängt von Kapital, Aktionärssichtbarkeit, Übertragungsmechanik und erwartetem Finanzierungspfad ab.
Geeignet, wenn
Institutionelle Finanzierung, breiteres Aktionariat oder flexiblere Aktienübertragungen realistische nächste Schritte sind.
Zu prüfen
Mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 liberiert; Verwaltungsrat, Aktienklassen und investorenfähige Governance.
Geeignet, wenn
Eine eng gehaltene operative Gesellschaft tieferes Startkapital und persönliche Beteiligung der Gesellschafter bevorzugt.
Zu prüfen
Mindestens CHF 20'000 voll liberiertes Stammkapital; öffentliche Gesellschaftereinträge, Stammanteilsübertragungen und mögliche spätere Umwandlung in eine AG.
Geeignet, wenn
Die Gesellschaft existiert, aber Eigentum, Register oder Dokumente passen nicht zum Finanzierungsplan.
Zu prüfen
Aktienbuch, historische Übertragungen, Gründerzusagen, IP-Kette, Zeichnungsrechte, Statuten und fully diluted Cap Table.
Die Gründung ist bereit, wenn Statuten, Gründervereinbarungen, Register und Cap Table dieselbe Antwort geben.
Gründungsreife = Rechtsform + Gründerökonomie + Governance + IP-Kette + vollziehbare Gesellschaftsunterlagen
Nennwerte, Gründerbeteiligungen und geplante Pool- oder Finanzierungskapazität ohne vermeidbare spätere Schritte festlegen.
Definieren, was passiert, wenn ein Gründer ausscheidet, bevor der vereinbarte Beitrag erbracht ist.
Geschäftsführung, Vertretung und vorbehaltene Entscheide ab dem ersten Tag klar zuordnen.
Verträge, IP, Auslagen und Zusagen vor Entstehung der Gesellschaft erfassen und Übertragung festlegen.
Illustratives Startup-Szenario
Die günstigste Gründung wird teuer, wenn die nächste Transaktion nachträglich rekonstruieren muss, was die Gründer beabsichtigten.
Gründer, Eigentum, Beiträge, Finanzierungsplan und Governance-Grenzen abbilden.
Gründungs- und Gründerunterlagen, Cap Table und Vollzugscheckliste vorbereiten.
Bank, Notariat und Handelsregister koordinieren und die Register nach Eintragung vervollständigen.
Nein. Eine AG passt oft gut zu institutioneller Finanzierung und wechselndem Aktionariat; eine GmbH kann für eine eng gehaltene Gesellschaft sinnvoll sein. Entscheidend ist der erwartete Eigentums- und Transaktionspfad.
Eine Schweizer AG oder GmbH wird mit der Eintragung im Handelsregister zur juristischen Person. Verpflichtungen vor der Eintragung brauchen separate Beachtung.
In der Regel ja. Das wirtschaftliche Ergebnis sollte klar sein, bevor Beteiligungen zugeteilt und Gesellschaftsdokumente finalisiert werden.
Eine Plattform kann einen standardisierten Notariats-, Bank- und Handelsregisterprozess effizient koordinieren. Rechtsberatung wird wertvoll, wenn Gründer entscheiden müssen, wie Eigentum, Vesting, IP, Governance oder künftige Finanzierung funktionieren sollen.
Governance, Übertragungen und Exit-Mechanik zwischen Gründern und Investoren abstimmen.
Leitfaden lesen →Gründer-, Mitarbeiter- und Contractor-IP in eine klare Eigentumskette der Gesellschaft überführen.
Leitfaden lesen →Hinweis: Allgemeine Informationen. Rechtsform, Kapital, Steuern, Governance und Gründungsschritte hängen von Gründern, Gesellschaft, Kanton, Vermögenswerten und geplanten Transaktionen ab.
Bringen Sie mit, was Sie bereits aufgebaut, vereinbart und unterzeichnet haben. Fehr Legal klärt, was Standard bleiben kann, wo eine andere Lösung nötig ist und welcher Weg solide zur Gründung führt.
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