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Die rechtsgültige Übertragung von Stammanteilen einer GmbH birgt rechtliche Fallstricke. Wir unterstützen Sie gerne!

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Begrüssungsvideo
Marco Fehr
Gründer der Anwaltskanzlei Fehr Legal
Marco Fehr
Gründer der Anwaltskanzlei Fehr Legal
Marco Fehr, Gründer der Anwaltskanzlei Fehr Legal
Marco Fehr
Gründer der Anwaltskanzlei Fehr Legal
Marco Fehr
Gründer der Anwaltskanzlei Fehr Legal

Kundenprofile

  • Daniel Svonava

    Daniel Svonava

    Gründer Superlinked (USD 9.5m Seedrunde)
    Ex-Google Tech Lead

    Beratungsfelder:
    - Startup-Investitionen
    - Startup-Beteiligungen
    - Schutz von IP- und Datenrechten

    Mona Ghazi

    Gründerin Neuropreneur Institute
    TEDx Speaker & LI Top Voice

    Beratungsfelder:
    - Gesellschaftsstrukturen
    - Geschäftliche Etablierung in der Schweiz

    Flurin Jenal

    Flurin Jenal

    Gründer Struckd (B2B Exit)
    Forbes 30 under 30

    Beratungsfelder:
    - Co-Founder-Beteiligungen
    - Aktionärsrechte
    - Mitarbeiterbeteiligungen
    - Finanzierungsrunden

    Julia Rennenkampff

    Gründerin Seabird AG
    ETH Absolventin & Psychologin

    Beratungsfelder:
    - Schutz von IP-Rechten
    - Mitarbeiterbeteiligungen

    Daniel Koss

    Daniel Koss

    Startup Gründer & Investor
    Top Gaming-YouTuber (CH)

    Beratungsfelder:
    - Gesellschaftsstrukturen
    - Aktionärsrechte
    - Mitarbeiterbeteiligungen
    - Finanzierungsrunden

    Andrina Roediger

    Andrina Roediger

    Inhaberin Schoresch
    Professionelle Harfenistin

    Beratungsfelder:
    - Unternehmenskauf
    - Unternehmensfinanzierung
    - Schutz von IP-Rechten

    Serien-Unternehmer

    Dieter Borer

    Marketingvertreter Europapark
    Serial Entrepreneur

    Beratungsfelder:
    - Strukturierung von Joint-Ventures (national und international)
    - Gesellschafterrechte
    - Unternehmensplanung und -kontrolle

    Vipluv Aga

    Gründer Solextron AG
    PHD in Experimenteller Strömungsdynamik (ETHZ)

    Beratungsfelder:
    - Aktionärsrechte
    - Mitarbeiterbeteiligungen
    - Finanzierungsrunden

    Marvin Sangines

    Marvin Sangines

    Startup Gründer & Investor
    LinkedIn Top Voice

    Beratungsfelder:
    - Gesellschaftsstrukturen
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    - Startup-Investitionen

Kundenprofile

  • Daniel Svonava

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    Mona Ghazi

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    Flurin Jenal

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    Gründer Struckd (B2B Exit)
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    Daniel Koss

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    Andrina Roediger

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    Marvin Sangines

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    Flurin Jenal

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Welche Unterlagen sind notwendig?

Übertragungsvertrag

Der Übertragungsvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von Stammanteilen an einer Schweizer GmbH. Er hält die Bedingungen der Anteilsübertragung fest. Der Vertrag muss handschriftlich unterschrieben werden und insbesondere folgende Bestimmungen enthalten:

Bezeichnung der Gesellschaft, Bezeichnung der beteiligten Parteien, Angaben zu den Stammanteilen (insb. Anzahl und Nennwert), Gegenleistung bzw. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen, Hinweis im Sinne von Art. 785 Abs. 2 OR und Datum.

Beschluss der Gesellschafterversammlung

Die Übertragung von Stammanteilen bedarf gemäss Art. 786 Abs. 1 OR der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Diese Zustimmung kann mittels schriftlichem Beschluss der Gesellschafter eingeholt werden. Darin haben die Gesellschafter die Übertragung der Anteile sowie alle damit allenfalls verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung zu genehmigen.

Handelsregisteranmeldung

Die Handelsregisteranmeldung ist ein formeller Antrag an das zuständige Handelsregisteramt, um die Änderungen der Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung der Schweizer GmbH einzutragen. Der Antrag muss in der Amtssprache – in der Regel Deutsch oder Französisch – abgefasst werden.

Unsere Pakete

Wählen Sie das Paket, welches zu Ihrem Unternehmen passt.
Einfache Stammanteilübertragung

CHF 500

Beinhaltet:
  • Sachverhaltserfassung mittels Onlineformular
  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Erarbeitung eines notwendigen Dokumente
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand
Einfache Stammanteilübertragung

CHF 500

Beinhaltet:
  • Sachverhaltserfassung mittels Onlineformular
  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Erarbeitung eines notwendigen Dokumente
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand
Einfache Stammanteilübertragung

CHF 500

Beinhaltet:
  • Sachverhaltserfassung mittels Onlineformular
  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Erarbeitung eines notwendigen Dokumente
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand
Einfache Stammanteilübertragung

CHF 500

Beinhaltet:
  • Sachverhaltserfassung mittels Onlineformular
  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Erarbeitung eines notwendigen Dokumente
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand
Komplexe Stammanteilübertragung

CHF 1200

Beinhaltet in der Regel:
  • Sachverhaltserfassung im persönlichen Gespräch
  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Rechtliche Beratung zu wichtigen Vertragspunkten
  • Vertragserarbeitung mit bis zu zwei Feedbackrunden Vertragsfinalisierung
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand

Empfohlen

Komplexe Stammanteilübertragung

CHF 1200

Beinhaltet in der Regel:
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  • Rechtliche Eignungsprüfung anhand der Sachverhaltserfassung
  • Statutenprüfung
  • Rechtliche Beratung zu wichtigen Vertragspunkten
  • Vertragserarbeitung mit bis zu zwei Feedbackrunden Vertragsfinalisierung
  • Instruktionen zur Unterzeichnung und zum Versand

Empfohlen

Komplexe Stammanteilübertragung

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  • Statutenprüfung
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  • Vertragserarbeitung mit bis zu zwei Feedbackrunden Vertragsfinalisierung
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Empfohlen

Unsere Zusicherungen

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb machen wir Ihnen folgende Zusicherungen:

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb machen wir Ihnen folgende Zusicherungen:

  1. Rechtliche Eignungsprüfung: Nach der Sachverhaltserfassung wird geprüft, ob das ausgewählte Rechtsprodukt zu Ihrem Fall passt. Falls nicht, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und erstatten Ihnen den Kaufpreis vollständig zurück.

  2. Lose-Win Garantie: Bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitsergebnis erstatten wir den Kaufpreis vollständig zurück.

Ablauf der Stammanteilübertragung

Schritt 1

Paket auswählen und bezahlen (siehe oben).

Schritt 2

Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf zur Sachverhaltserfassung.

Schritt 3

Vornahme der Eignungsprüfung anhand des Sachverhalts.

Schritt 4

Erarbeitung der notwendigen Unterlagen.

Schritt 5

Unterzeichnung der Unterlagen und Versand der Handelsregisteranmeldung

Nicht sicher?

Wenn Sie unschlüssig sind, ob wir Ihnen behiflich sein können oder welches Paket in Ihrem Fall angemessen ist, beraten wir Sie gerne im direkten Kontakt.

Nicht sicher?

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Nicht sicher?

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Häufige Fragen (FAQ)

Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?

1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.

Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?

1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.

Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?

1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.

Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?

1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.

Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?

Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).

Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?

Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).

Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?

Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).

Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?

Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).

Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?

Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.

Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?

Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.

Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?

Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.

Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?

Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.

Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?

Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.

Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?

Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.

Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?

Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.

Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?

Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.

Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?

Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.

Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?

Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.

Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?

Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.

Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?

Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.

Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?

Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.

Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?

Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.

Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?

Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.

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Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.